Seminare, Fit in Führung

Inhouse-Seminar: Der GmbH-Geschäftsführer

Rechtssicher handeln – Haftungsrisiken minimieren
Inhouse-Seminar GmbH-Geschäftsführer

An Sie als Geschäftsführer einer GmbH werden besondere Anforderungen gestellt. Diesen werden Sie nur gerecht, wenn Sie Ihre Rechte und Pflichten kennen und beachten. Dabei gilt es auch, häufig unterschätzte Haftungsrisiken zu vermeiden. Bringen Sie Ihre juristischen Kenntnisse auf den neuesten Stand. Verschaffen Sie sich einen Überblick über typische Aufgabenbereiche eines GmbH-Geschäftsführers sowie die damit verbundenen Risiken und Haftungsfragen – vom Beginn der Geschäftsführertätigkeit bis hin zur Insolvenzgefahr des von Ihnen geleiteten Unternehmens.

 

Seminarinhalte

Haftung des GmbH-Geschäftsführers

  • Gründung einer GmbH: Typen, Vorstufen, Bestellung des Geschäftsführers, Handelsregistereintrag, Firma, Kapital, gesetzliche Rücklage
  • Haftung des Geschäftsführers gegenüber der GmbH gemäß GmbH-Gesetz: Geschäftsführereigenschaft, Pflichtverletzung, Einzel- und Gesamtverantwortung, Weisung von Gesellschaftern, Haftungsbeschränkung, Versicherung, Straftatbestände des § 6 GmbH-Gesetzes
  • Haftung des Geschäftsführers wegen verspäteter Insolvenzanmeldung: Pflicht zur Beobachtung in der Krise, Insolvenz-Anmeldepflicht
  • Stellung des Geschäftsführers als Organ der GmbH
  • Anstellungsvertrag: Gestaltung, Beendigung
  • Darlehen von Gesellschaftern und Nutzungsüberlassung
  • Gesellschafterversammlung
  • Kapitalerhöhung und genehmigtes Kapital
  • Verlust der Mitgliedschaft

 

Seminarziele

Rechtsgrundlagen der GmbH

  • Sie kennen die wesentlichen Aufgaben, Pflichten und persönlichen Haftungsrisiken eines Geschäftsführers.
  • Sie minimieren Ihr persönliches Haftungsrisiko und schaffen sich eine fundierte Grundlage für wichtige Unternehmensentscheidungen.
  • Sie wissen, welche Handlungspflichten der Geschäftsführung insbesondere in Krisenzeiten auferlegt werden und wie Sie vor diesem Hintergrund die Sie betreffenden vertragsrechtlichen Konsequenzen vermeiden.

 

Zielgruppe

Über Pflichten und Risiken informiert

Geschäftsführer und deren Stellvertreter, Inhaber und Gesellschafter von GmbHs sowie angehende Geschäftsführer

 

Methodik

GmbH-Recht verständlich erklärt

Input-Vortrag, Fallbeispiele aus der Praxis, Diskussion, Erfahrungsaustausch, Begleitmaterial

Trainer

Jochen Hülswitt, Rechtsanwalt

Mehr Seminardetails

Als Geschäftsführer einer GmbH sind Sie gesetzlicher Vertreter der Gesellschaft und dazu befugt, Geschäfte eigenständig und im Namen des Unternehmens zu tätigen. Den hohen Anforderungen werden Sie nur gerecht, wenn Sie Ihre Befugnisse und Pflichten kennen und beachten. Dabei gilt es vor allem auch, häufig unterschätzte Haftungsrisiken zu vermeiden. Informieren Sie sich in unserem Seminar über Ihre grundlegenden Rechte und Pflichten als Geschäftsführer und schützen Sie sich so vor schwerwiegenden Fehlentscheidungen.

Die Haftung im Gründungsstadium

Die Haftung des GmbH-Geschäftsführers beginnt bereits im Gründungsstadium der GmbH. Zum einen kann der Fall auftreten, dass der zu bestellende Geschäftsführer nach § 6 GmbH-Gesetz nicht als Geschäftsführer bestellt werden darf, zum anderen kann es sein, dass die zu gründende GmbH die Hürde der Eintragung in das Handelsregister aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht schafft. Gegenstand des Seminars sind in diesem Zusammenhang auch die neueren Entwicklungen und Veränderungen in der Rechtsauffassung des Bundesgerichtshofs zum sog. „Vorbelastungsverbot“ und zur „bilanziellen Betrachtungsweise“.

Die Haftung nach dem Gründungsstadium

Im Vollzug der GmbH kann eine Vielzahl von Haftungsrisiken auf den Geschäftsführer zukommen. Hierunter fallen u. a. Fälle des Cash-Pooling, der Verletzung der Geschäftsführerpflichten nach § 43 GmbH-Gesetz zur ordnungsgemäßen Unternehmensführung, Überschreiten der Grenzen des Weisungsrechtes durch die Gesellschafter, das Überschreiten der Grenzen des erlaubten Risikos (hierunter fallen z. B. Kreditgeschäfte), verspätete Insolvenzantragstellung und die Haftung nach § 64 GmbH-Gesetz für Zahlungen nach Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung der GmbH. Die wichtigsten insolvenzrechtlichen Vorschriften, wie z. B. §§ 10, 15, 15 a, 17 und 19 InsO und der zweistufige Überschuldungsbegriff sowie die Vorschriften des § 39 InsO und des § 64 GmbH-Gesetz werden vertiefend aus der Sicht der Innen- und Außenhaftung im Seminar behandelt.

Aber auch im Falle der Abgabe einer unrichtigen Gesellschafterliste und die vom Bundesgerichtshof begründete Existenzvernichtungshaftung nach § 826 bzw. § 823 Abs. 2 BGB in Verb. mit § 266 StGB werden im Seminar behandelt.

Wie kann der Geschäftsführer der Haftung entgegenwirken?

Maßnahmen hierzu sind die konkrete, rechtssichere Ausgestaltung des Geschäftsführer-Dienstvertrages, der Abschluss der D&O-Versicherung sowie die Rechtsinstitute der „Entlastung“ und der „Generalbereinigung“ sowie der Vereinbarung von vertraglichen Ausschlussfristen.

Grundsätzlich ist der Geschäftsführer haftungsfrei, wenn ihm kein persönlicher Schuldvorwurf gemacht werden kann und eine eigene Pflichtverletzung im Rahmen seiner Geschäftsführertätigkeit ihm nicht zur Last gelegt werden kann. In diesem Bereich sind die Grenzen von Haftung und Haftungsfreiheit, Exkulpationsmöglichkeit und Dokumentationserfordernissen im Lichte der das Gesamtorgan „Geschäftsführung“ und die damit einhergehende gegebenenfalls eintretende Gesamtschuldnerhaftung aufzuzeigen. Die Grundsätze der Kapitalerhaltung gemäß § 30 GmbH-Gesetz (Garantie des Stammkapitals vor dem Hintergrund des Gläubigerschutzes) werden eingehend erörtert.

Haftung des Geschäftsführers im Sinne strafrechtlicher Norm

Über § 823 Abs. 2 BGB werden sämtliche strafrechtliche Normen, die Gegenstand des § 6 GmbH-Gesetzes sind und gegen welche der Geschäftsführer nicht verstoßen darf, im Falle des Verstoßes neben den strafrechtlichen Sanktionsmechanismen auch in zivilrechtlicher/haftungsrechtlicher Hinsicht erörtert.

Zu nennen sind in diesem Zusammenhang die so genannte Insolvenzverschleppung, die Insolvenzstraftaten (§§ 283 bis 283 d StGB), die falschen Angaben nach § 82 GmbH-Gesetz und die strafrechtlichen Normen der §§ 263 bis 264 a StGB und §§ 265 b bis 266 a StGB sowie die unrichtige Darstellung nach den § 400 AktG, § 331 HBG, § 313 Umwandlungsgesetz, § 17 Publizitätsgesetz, auf welche im Einzelnen eingegangen wird. Haftungsrechtlich relevante Erscheinungsformen werden schwerpunktmäßig erörtert.

2.590,00 € zzgl. MwSt.

Dauer: 2 Seminartage

Preis gültig pro Seminartag für 6 Teilnehmer in der Standardvariante - Konkrete Termine nach Absprache

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Torsten Klanitz
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